Bei der sogenannten Rürup-Rente, die nach dem Ökonomen und SPD-Mitglied Bert Rürup benannt ist, handelt es sich um eine staatlich geförderte Basisrente (Leibrente), die 2005 als Gegenstück zur privaten Riester-Rente eingeführt wurde.
Bei diesem Modell der Altersvorsorge ist zu beachten, dass die Rentenzahlung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt und die Ansprüche hierauf weder vererblich noch übertragbar sind. Auch sind die Ansprüche nicht beleihbar, kapitalisierbar oder veräußerbar.
Bei der steuerlichen Behandlung verhält es sich so, dass während der Ansparphase keine Steuern fällig werden, da die Versteuerung erst mit Beginn der Rentenzahlung erfolgt (die sogenannte “nachgelagerte Besteuerung”). Allerdings wird nicht die komplette Rente besteuert. Ein gewisser Prozentsatz bleibt bis in das Jahr 2039 steuerfrei, um der ebenso erst langsam ansteigenden steuerlichen Absetzbarkeit entgegenzutreten. Mit Beginn des Renteneintritts wird ein einmaliger Steuersatz festgelegt, der dann lebenslang seine Gültigkeit behält. Die festen Steuersätze sind abhängig vom Jahr des Renteneintritts und bereits vom Gesetzgeber vorgegeben. Ab dem Jahr 2040 ist dann die komplette Rürup-Rente uneingeschränkt steuerpflichtig.
Ebenso sei erwähnt, dass während der Ansparphase keine Pfändung auf das angesparte Kapital erfolgen kann. Dies ist erst in der Rentenphase möglich, wenn die ausgezahlte Rente den Pfändungsfreibetrag von € 985,15 bei Ledigen überschreiten sollte. Auch fällt keine Abgeltungsteuer auf die Zinserträge an.
Die Rürup-Rente ist in erster Linie für die Zielgruppe der Selbständigen ins Leben gerufen worden, da dies für sie die einzige Möglichkeit darstellt eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.
Auch ist diese Variante für diejenigen Personen interessant, die eventuell kurz vor dem Ruhestand stehen oder sich bereits darin befinden.
Da die Förderung sich nach der Höhe des persönlichen Steuersatzes bemisst, kommt die Rürup Rente auch für die diejenigen infrage, die über einen hohen Steuersatz verfügen oder die die Möglichkeiten der Riester-Rente bereits voll in Anspruch genommen haben!