Bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen können oft erhebliche Schäden entstehen. Neben Schäden an den Fahrzeugen selbst, die je nach Art des Kfz ganz schnell mehrere Zehntausend Euro betragen können, sind es vor allem Personenschäden, die bei diesem Thema eine Rolle spielen. Muss das Unfallopfer nach dem Unfall lange medizinisch betreut werden, oder trägt es am Ende sogar dauerhafte Schäden davon, können auch hier die Kosten sehr hoch werden. Um die Unfallkosten abzudecken, wurde das System der Kfz-Versicherungen eingeführt. Jeder Halter muss sein Fahrzeug versichern, bevor er es zulassen kann.
Eine rechtliche Besonderheit der Kfz-Versicherung in Deutschland ist, dass der Halter das Fahrzeug versichern muss und dessen Versicherung auch dann eintritt, wenn er das Fahrzeug gar nicht gefahren hat. Zudem muss er wie bereits erwähnt das Fahrzeug versichern und die Versicherung muss den Vertrag mit ihm einmalig abschließen, darf den Kunden also nicht ablehnen. Ebenso darf die Versicherung auch dann für Unfallschäden aufkommen, wenn es der Versicherte gar nicht wünscht. Auch das ist zu dem Zweck gedacht, dass der Versicherte nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt, wenn der Versicherte kein Geld hat, um die Schäden zu begleichen, gleichzeitig aber seiner Versicherung verbieten würde die Schäden zu begleichen.
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung sind gesetzlich vorgegeben und liegen aktuell bei 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, einer Million Euro bei Sachschäden und 50.000EUR für Vermögensschäden. Alles, was über diese Beträge hinausgeht, muss der Unfallverursacher selber tragen. Wichtig ist zu wissen, dass die Versicherung zwar auch dann zahlen muss, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde, aber nicht bei einer Trunkenheitsfahrt, wenn das Fahrzeug ohne Erlaubnis des Halters bewegt wurde oder wenn der Unfall absichtlich verursacht wurde, beispielsweise um die Versicherung zu betrügen. Vor allem wenn Alkohol im Spiel ist, zahlen viele Versicherungen Schäden erst ab einer bestimmten Summe, für den Betrag bis zu dieser Summe muss der Unfallverursacher aufkommen.